Was früh beginnt, kann große Rendite Schatten werfen.
Viele Wege führen zum Ziel. Ich helfe Ihnen, daraus einen Plan zu machen, der zu Ihnen passt.
Viele Wege führen zum Ziel. Ich helfe Ihnen, daraus einen Plan zu machen, der zu Ihnen passt.
Vorsorge hat vier Buchstaben.
Wer heute für seinen Ruhestand vorsorgt, hat im Wesentlichen vier Wege zur Auswahl.
A – Sie besparen ein Depot mit Fonds und ETFs, an das Sie jederzeit herankommen.
B – Sie bauen eine private Rente auf, die zahlt, solange Sie leben.
C – Sie lassen Ihren Arbeitgeber und das Finanzamt mitzahlen: die betriebliche Vorsorge.
D – Und ab dem 1. Januar 2027 kommt das staatlich geförderte Altersvorsorgedepot dazu.
Das A, B, C, D der Vorsorge – danach ist das Alphabet zum Glück schon durch.
Die Antwort ist am Ende selten ein einzelner Buchstabe, sondern eine Mischung. Welche zu Ihnen passt, hängt an Ihrem Einkommen, Ihrem Steuersatz, Ihrem Arbeitgeber – und daran, wie viel Geld Sie unterwegs erreichbar haben wollen. Hier der Reihe nach.
Der schlichteste Weg ist immer noch der offenste: Sie sparen in Fonds und ETFs, auf Ihren Namen, in Ihrem Depot. Keine Zulagen, keine Förderung – dafür auch keine Regel, wann Sie an Ihr Geld dürfen. Wenn mit 58 das Dach neu muss oder sich eine Gelegenheit auftut, ist das Geld da.
Steuerlich läuft das ruhig im Hintergrund mit. Bei Aktienfonds sind 30 Prozent der Erträge von vornherein freigestellt, der Rest wird pauschal besteuert, und die ersten 1.000 Euro Erträge im Jahr bleiben ohnehin frei. Sie zahlen also unterwegs ein wenig – und sind im Ruhestand damit fertig.
Ein Depot kann vieles. Eines kann es nicht: Ihnen zusagen, dass das Geld auch mit 96 noch da ist. Genau dafür gibt es die private Rentenversicherung – heute meist fondsgebunden, also mit denselben Renditechancen wie ein Depot, aber mit einer Zahlung am Ende, die nicht aufhört.
Steuerlich ist sie ein stiller Vorteil: In der Ansparphase fällt nichts an, auch wenn wir die Fonds im Vertrag wechseln. Kommt später eine lebenslange Rente heraus, wird nur der Ertragsanteil besteuert – bei Rentenbeginn mit 67 sind das 17 Prozent der Rente, nicht die ganze. Nehmen Sie stattdessen das Kapital auf einen Schlag, ist nur der halbe Gewinn steuerpflichtig, sofern der Vertrag zwölf Jahre lief und Sie mindestens 62 sind.
Und für Selbstständige, Freiberufler und gut verdienende Angestellte gibt es die Basisrente. 2026 sind bis zu 30.826 Euro Beitrag im Jahr als Sonderausgabe absetzbar, bei Ehepaaren das Doppelte. Ein Steuerhebel in dieser Größe ist selten – der Preis dafür ist, dass dieses Geld wirklich für die Rente reserviert bleibt.
Die betriebliche Altersvorsorge ist der einzige Weg, auf dem drei Parteien in dieselbe Richtung schieben: Sie, Ihr Arbeitgeber und der Staat. Und sie ist der Weg, auf dem am meisten schiefgeht, wenn ihn niemand ordentlich anlegt. Genau hier arbeite ich am wirkungsvollsten.
Für Arbeitnehmer. Aus dem Bruttogehalt wird ein Beitrag – steuerfrei bis 8.112 Euro im Jahr, sozialabgabenfrei bis 4.056 Euro. Aus rund 100 Euro Aufwand für den Vertrag werden so je nach Steuersatz gut 50 Euro weniger Netto. Ihr Arbeitgeber legt mindestens 15 Prozent obendrauf, weil er selbst Sozialabgaben spart. Viele Verträge laufen seit Jahren mit alten Konditionen, ohne diesen Zuschuss oder mit einer Anlage, die kaum arbeitet. Das schaue ich mir an, bevor wir über Neues reden.
Für Arbeitgeber. Sie müssen Entgeltumwandlung anbieten – die Frage ist nur, ob sie ein Formular ist oder ein Argument. Eine sauber aufgesetzte Versorgungsordnung, ein Gruppenvertrag mit besseren Konditionen als jeder Einzelvertrag, eine Kommunikation, die Ihre Leute wirklich verstehen: Das kostet Sie wenig und wirkt in der Belegschaft mehr als die nächste Gehaltsrunde. Für Geschäftsführer und Gesellschafter-Geschäftsführer kommt eine eigene Versorgung dazu, die durchgerechnet sein will.
Jede Förderung hat dieselbe Mechanik. Der Staat verzichtet heute auf Steuern und Abgaben – und holt sie sich später, wenn die Rente fließt. Das ist kein Kleingedrucktes, sondern das Prinzip: nachgelagerte Besteuerung. Es gilt für B, für C und auch für das neue Modell D.
Das ist meist ein gutes Geschäft. Während des Arbeitslebens ist Ihr Steuersatz hoch, im Ruhestand fällt er in der Regel deutlich. Der Staat stundet Ihnen die Steuer also zu einem Zeitpunkt, an dem sie wehtut, und kassiert sie, wenn sie weniger wehtut – und in der Zwischenzeit arbeiten auch die gesparten Steuern für Sie mit.
Es ist nur dann ein gutes Geschäft, wenn man es vorher weiß. Denn zwei Dinge gehören zur Wahrheit dazu:
Sie kommen vorher nicht ran. Geförderte Verträge sind kein Sparbuch. Sie sind gebunden bis zum Rentenalter, nicht kündbar mit Auszahlung, nicht beleihbar. Das ist unbequem – und zugleich der Grund, warum dieses Geld auch in schwierigen Lebensphasen geschützt bleibt und nicht für das Auto draufgeht. Nur: Es darf nicht Ihr einziges Geld sein. Deshalb steht in jedem Plan, den ich baue, neben dem geförderten Topf immer ein freier. Das ist der Buchstabe A.
Aus der Betriebsrente gehen später noch Beiträge ab. Auf Zahlungen aus der bAV fallen im Ruhestand Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an – bei der Krankenversicherung erst oberhalb eines Freibetrags von rund 198 Euro im Monat, bei der Pflegeversicherung ohne. Bei kleineren Betriebsrenten bleibt davon wenig übrig, bei größeren ist es ein Posten, den man vorher kennen sollte. Ich rechne ihn mit, statt ihn wegzulassen.
Bis hierhin ging es um Wege, die es längst gibt. Jetzt zum jüngsten: Ab dem 1. Januar 2027 bekommt die private Vorsorge eine neue, staatlich geförderte Route.
Ab dem 1. Januar 2027 führen neue Wege auf den Vorsorgegipfel. Das Herzstück ist das Altersvorsorgedepot – eine staatlich geförderte, private Altersvorsorge, bei der Ihr Geld langfristig in Fonds und ETFs arbeiten darf, mit Zulagen vom Staat und der Wahl, wie viel Sicherung sich für Sie richtig anfühlt.
Das klingt nach viel – ist aber gut erklärbar. Und weil das Thema so wichtig ist, haben wir ihm eine eigene, ausführliche Seite gewidmet: verständlich, ohne Fachchinesisch, mit einem Rechner, der Ihre Förderung in einer Minute überschlägt.
Die neue Altersvorsorge Schritt für Schritt erklärt, mit Beispielen, Vergleichstabellen und Vorsorgerechner. Ein Informationsangebot, das das Thema so einfach macht, wie es sein sollte.
| Weg | Verfügbarkeit vor der Rente | Vorteil heute | Steuer in der Rente |
|---|---|---|---|
| A · Fonds & ETF-Depot | jederzeit | keine Förderung, volle Freiheit | erledigt, laufend abgegolten |
| B · Private Rente / Basisrente | eingeschränkt bis gesperrt | Steuerstundung, hoher Sonderausgabenabzug | Ertragsanteil oder voll, je nach Vertrag |
| C · Betriebliche Vorsorge | gesperrt bis Rentenbeginn | Steuer- und Abgabenersparnis plus Arbeitgeberzuschuss | voll steuerpflichtig, plus KV/PV-Beiträge |
| D · Altersvorsorgedepot ab 2027 | gesperrt bis Rentenbeginn | Zulagen vom Staat | nachgelagert |
Keine Zeile in dieser Tabelle ist die richtige Antwort! Die richtige Antwort ist die Aufteilung.
Eine allgemeine Website kann nicht jede Situation abbilden. Ob sich ein Wechsel eines bestehenden Riester-Vertrags lohnt, welche Route zu Ihnen passt und wie die Vorsorge mit Ihrem übrigen Vermögen zusammenspielt – das klären wir am besten persönlich.
Zahlen haben ein Verfallsdatum. Freibeträge, Höchstgrenzen und Steuersätze ändern sich – manchmal schneller, als eine Website hinterherkommt. Ich habe alle Angaben auf dieser Seite sorgfältig zusammengetragen, kann für ihre Richtigkeit und Vollständigkeit aber nicht haften. Sie ersetzen auch keine Beratung: Was in Ihrem Fall gilt, klären wir persönlich – und für die steuerliche Feinarbeit ist Ihr Steuerberater der richtige Mann.
Stand: August 2026